Update von PHP-Versionen am Server

Am Server beim Provider Ihrer Website laufen verschiedene Programme/Systeme, die für eine funktionierende Website sorgen. Eine dieser Komponenten ist PHP (das ist eine serverseitige Skriptsprache, konkret ein sogenannter Hypertext-Preprozessor). Sinn und Zweck oder das wichtigste Einsatzgebiet ist die Erstellung dynamischer Webinhalte.

Wie so vieles im Umfeld EDV, Computer oder Web unterliegt auch PHP einer laufenden Weiterentwicklung, deswegen gibt es Updates. Im Prinzip sind unterschiedliche Versionen von PHP im Web im Einsatz. Wird eine Version „zu alt“, wird die Weiterentwicklung, Betreuung, Pflege dieser Version eingestellt. Das bedingt eine mehr oder weniger zwangsweise Umstellung von einer „veralteten“ PHP-Version auf eine neuere, aktuelle.

In der Regel können Sie im Kundencenter, Verwaltungsbereich oder wie immer es auch bei Ihrem Provider genannt wird diesen Umstieg auf die neue PHP-Version vornehmen. Eines aber müssen Sie dabei beachten: Sie müssen sicherstellen, dass Ihre Website nach einem Umstieg auf eine neue PHP-Version korrekt funktioniert. Und sinnvollerweise müssen Sie das tun, bevor Sie auf eine andere PHP-Version umsteigen. Normalerweise findet sich dazu auch ein Hinweis oder eine Warnung in dem Bereich wo Sie diese Umstellung vornehmen können.

Wenn nach einem Umstieg auf eine neue PHP-Version Ihre Website nicht mehr funktionsfähig ist, also entweder eine Menge mehr oder weniger – eher mehr – kryptischer Fehlermeldung angezeigt werden oder vielleicht Ihre Website nicht wie „normal“ angezeigt wird, dann müssen Sie das Problem abklären und bereinigen. Oder eben abklären und bereinigen lassen.

Im günstigsten Fall können Sie auf die alte, zuvor verwendete, PHP-Version „zurücksteigen“ und alles funktioniert wie zuvor. Wenn diese PHP-Version allerdings am Server des Providers für Ihren Webspace nicht mehr verfügbar bzw. auswählbar ist, dann können Sie das eben nicht selbst machen.

Es gibt verschiedene Ansätze das Problem zu beseitigen. Das Ziel ist letztlich Ihre Website wieder zum Laufen zu bekommen. Entweder nach der Suche des Problems und der Beseitigung dessen oder nach einem erneuten Aufsetzen der Website (auf Basis eines vorhandenen Back-Up und Aktualisierung der einzelnen Komponenten, die für das Nicht-Funktionieren der Website mit der neuen PHP-Version verantwortlich sind). Oder eben anders.

Wie aufwändig es ist, Ihre Website wieder ans Netz zu bekommen  – und zwar so, dass Sie wieder funktioniert – hängt von den nötigen Arbeitsschritten ab. Und einer vorhandenen, möglichst aktuellen Sicherungskopie.

So wie im EDV-Bereich früher eine Aussage nach Murphy’s Gesetz besagte „was schief gehen kann, geht auch schief“, so kann es sich im schlimmsten Fall verhalten. Unerlässlich sind Aktualisierungen, ein Zusammenspiel der Komponenten und entsprechende Tests bevor die Website wieder in den Produktionsbetrieb geht.

Ein Rat: Erstellen Sie Back-Ups Ihrer Website, prüfen Sie welche Auswirkungen Änderungen an den Rahmen-/Laufbedingungen auf Ihre Website haben bevor Sie etwas ändern. Klingt einfach, ist es aber nicht.

Kleine Ursache, große Wirkung.

Vielleicht auch: shit happens.

 

 

Hausverbot

Jetzt ist mir jemand sinngemäß zuvorgekommen. Ein Kärntner Hotelier, der im Rahmen einer Abmahnwelle mit Klagsandrohung wegen der Verwendung von Google-Fonts auf seiner Website ohne zuvor das Einverständnis seiner Besucher einzuholen zur Zahlung von Schadenersatz aufgefordert wurde, hat gerichtlich ein Hausverbot für weitere Besuche seiner Website durch die Mandantin dieses niederösterreichischen „Datenschutzanwalts“ erwirkt. Rechtskräftig scheint das noch nicht zu sein, aber: Wozu braucht er ein Gerichtsurteil?

Die Frage, die ich mir persönlich vor längerer Zeit in den Sinn kam, war: Kann ich als Betreiber/Inhaber einer Website allfälligen Besuchern die Erlaubnis, also mein Einverständnis, zum Besuch meiner Website entziehen, wenn der Besucher etwas anderes auf meiner Website sucht, als die Informationen, die ich eben willentlich auf meiner Website biete?

Bleiben wir bei einem Beispiel: Ich biete auf meiner Website Informationen zu meinen Dienstleistungen. Es besucht ein Dritter meine Website und versucht herauszufinden, egal, ob mit technischen Mitteln oder durch Sichtung des Quellcodes, ob ich möglicherweise gegen Bestimmungen der DSGVO verstoße.

Kann ich von vornherein auf meiner Website darauf hinweisen, dass der Besuch meiner Website nur zu dem Zweck erlaubt ist, die von mir bewusst zur Verfügung gestellten Informationen zu meinem Unternehmen einzusehen?

Vermutlich kann ich das natürlich, die Frage ist aber, ob dies gegebenenfalls rechtlich „halten“ würde, in dem Fall, dass ein Dritter die Website auf vermeintliche Verstöße gegen Bestimmiungen des Datenschutzes durchforstet, also er die Website nicht besucht um Informationen über mein Unternehmen zu erhalten.

Meines Erachtens ist das eine Fragestellung, deren Abklärung grundsätzlich interessant wäre, wenn dadurch solchen „Abmahnwellen“ ein sinnbildlicher Riegel vorgeschoben werden könnte.

Im realen Leben würde im Sinne einer Hausordnung eine derartige Regelung, wie beispielsweise der Parkplatz eines Supermarktes nur während der Geschäftszeit und nur zum Parken während eines Einkaufes benutzt werden darf, wohl Bestand haben. Ob dies sinngemäß auch für den Besuch und dem Zweck des Besuchs einer Website anwendbar und vor allem durchsetzbar wäre, wäre wohl ein Thema mit dem sich spezialisierte Rechtsanwälte, die Datenschutzbehörde, die Wirtschaftskammer, die Gerichte und wer auch immer betroffen ist beschäftigen müssten.

In diesem Sinne: Viel Spass damit 😉

Übrigens ein meiner Meinung nach wirklich guter Artikel um die Abmahnwelle in Österreich zu Google-Fonts: eWerkstatt.com.

Website – Pflege, Wartung, Relaunch

Wenn ich davon ausgehe, dass Sie als Unternehmer nicht nur ein Unternehmen sondern auch eine Website betreiben, kann ich dann auch davon ausgehen, dass Sie sich um Ihre Website kümmern?

Natürlich kann ich das. Allerdings werde ich damit nicht immer richtig liegen.

Eigenartigerweise ist es tatsächlich so, dass Unternehmer zwar für Ihr Unternehmen Sorge tragen, Ihr Aushängeschild im Web – oder meinetwegen im Internet – aber mit einer gewissen Sorglosigkeit vernachlässigen. Warum ist das so?

Das ist mitunter so, weil die Website für das Unternehmen zwar vorhanden ist, aber mehr eben auch nicht. Es gibt viele Unternehmer (klein bis mittel), die eigener Meinung nach keine Website brauchen. Und wenn sie doch eine haben, dann war schon der Weg dorthin mitunter schon steinig und schwer, also tatsächlich zu aufwändig und zu teuer. Und natürlich haben sie Recht. Denn jetzt liegt oder steht die ungeliebte, weil ungewollte, Website im Web. Und weil sie eben ungewollt war, liegt sie da so herum. Ungepflegt, unbetreut, (fast) unnütz.

Wenn für Sie als Unternehmer der erste Eindruck, den Ihr potenzieller Kunde im Web von Ihnen bekommt nicht wichtig ist, dann brauchen Sie tatsächlich keine Website für Ihr Unternehmen und können Aufwand und Kosten dafür sparen.

Allerdings überlassen Sie es dann oftmals jemand anderem, also irgendwelchen Portalen, Plattformen und Diensten, Daten über Ihr Unternehmen im Web darzustellen. Dann ist Ihr Unternehmen beispielsweise in irgendwelchen (Online-)Telefonbüchern oder Firmen-Verzeichnissen im Web zu finden. Wer immer dann im Web nach Informationen zu Ihrem Unternehmen sucht, der findet dann Infos, die nicht Sie sondern Dritte zu Ihrem Unternehmen ins Web gestellt haben. Und Sie können dann, wenn Sie die „Hoheit“ über Ihre Daten auf diesen Plattformen haben wollen, für diesen Eintrag oder Änderungen dazu bezahlen. Wenn Sie möchten.

Wollen Sie Ihr Unternehmen im Web anderen überlassen?

Wenn nicht, dann sollten Sie selbst Ihre Website für Ihr Unternehmen darstellen.

Wollen Sie mehr dazu wissen oder überhaupt Informationen dazu haben?

Let’s talk together.

Google-Fonts und die DSGVO

Aktuell finden Sie- wenn Sie danach suchen – einiges an Informationen zu einer sinngemäß als Abmahnwelle zu bezeichnenden Vorgangsweise eines Rechtsanwalts – im Auftrag einer Mandantin – wegen der Verwendung von Google-Fonts in einer nicht der DSGVO entsprechenden Weise.

Nach meinem Verständnis handelt es sich nicht um Abmahnungen sondern korrekterweise um die Androhung einer Unterlassungsklage (hinsichtlich der Verwendung von Google-Fonts in der nicht DSGVO-konformen Einbindung auf Websites) sowie einem Auskunftsbegehren zu den verarbeiteten Daten. In Verbindung dazu wird gegen eine relativ geringe Summe angeboten, keine Unterlassungsklage einzubringen sowie das Auskunftsbegehren zurückzuziehen.

Mittlerweile wurden gegen diese Vorgangsweise bzw gegen den agierenden Rechtsanwalt offenbar einige Klagen einbracht, angeblich prüft die Rechtsanwaltskammer sinngemäß ein Disziplinarverfahren und auch die Datenschutzbehörde ist dabei abzukären, ob die Einbindung von Google-Fonts mittels sog. API tatsächlich nicht DSGVO-konform ist. Ebenso stellt die Wirtschaftskammer eine Vielzahl an Informationen zu dieser Angelegenheit im Web zur Verfügung.

Ob Betroffene nun die Vergleichszahlung vornehmen (sofern die erhobenene Anschuldigungen im Bezug auf die nicht DSGVO-konforme Einbindung von Google-Fonts auf den jeweilen Websites den Tatsachen entsprechen) oder nicht – mit der Inkaufnahme einer angedrohten allfälligen Klagseinbringung – bleibt offenbar und logischerweise jedem Einzelnen selbst überlassen (mit allen Risken die eben bestehen).

Mittlerweile beschäftigt sich angeblich auch die österreichische Datenschutzbehörde mit dem Fall und auch mit der Abklärung – meines Erachtens höchst hinterfragenswürdig warum erst jetzt – ob denn die Einbindung von Google-Fonts auf Webseiten tatsächlich gegen die Bestimmungen der DSGVO verstößt.

Eines ist aus meiner Sicht erwähnenswert: Es muss ein Narr sein, der annimmt, das seine eigene IP-Adresse beim sog. Surfen im Web, also beim Besuch von Webseiten, nicht weitergegeben würde. Ohne Weitergabe der IP-Adresse des eine Website aufrufenden Benutzers respektive Rechners könnte eine Kommunikation zwischen den Rechnern (Server auf dem die Website liegt und Client der die Website aufruft) nicht stattfinden. Sinngemäß wäre das im „realen“ Leben so, als würde man erwarten, dass zum Beispiel Briefe ohne Adressdaten zugestellt oder an den Absender – dessen Adresse auch nicht vermerkt ist – retourniert würden. Närrisch eben.

Fakt ist, dass die Betroffenen auf jeden Fall die Richtigkeit des Vorwurfes prüfen sollten und ggf. Maßnahmen zu einer der DSGVO entsprechenden Umsetzung initiieren bzw. vornehmen sollten.

Kurz als Nachtrag gesagt betrifft die grundsätzliche Problematik nicht nur die Verwendung von Google-Fonts, sondern wohl auch die von anderen Produkten (Google-Maps, Google-Analytics natürlich ebenso, WordPress-Emojis, WordPress-Gravataren, eingebettete Facebook-Inhalte auf den Websites, eingebettete YouTube-Inhalte auf den Websites u.a.m.).

Dieser Post stellt keine rechtliche Beratung dar, erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, ist keine Empfehlung und gibt letztlich meine persönliche Sicht der Dinge wieder.

Shit happens, salopp formuliert.

Unternehmen im Web

Können, sollen oder müssen Sie Ihr Unternehmen im Web zeigen?

Die Antwort auf diese Frage ist natürlich einfach: sie lautet ja.

Was entgeht Ihnen, wenn Sie Ihr Unternehmen aus dem Web heraushalten?

Erstmal gelingt Ihnen das nicht, sie werden es nicht schaffen. Selbst wenn nicht Sie Ihr Unternehmen im Web darstellen, macht genau das jemand anderer. Natürlich nicht in Form einer Website, sondern bloß als kleinen Eintrag in einer Liste, auf einem Portal oder wie und wo auch immer. Das heißt, wenn Sie als Unternehmer tätig sind, dann sind Sie über kurz oder lang auch etwas im Web zu finden. Und wenn Sie schon zu finden sind, dann sollten Sie darüber bestimmen, was über Sie und Ihr Unternehmen im Web steht. Stellen Sie sich also selbst ins Web und überlassen Sie das niemand anderen.

Präsentieren Sie Ihr Angebot. Zeigen Sie was Sie haben, sagen Sie, was Sie können. Sie verkaufen etwas, entweder Leistungen oder Produkte. Ihre Präsenz im Web ist eine zusätzliche Schiene, die Sie für sich nutzen können. Um zu informieren, um zu werben, um zu verkaufen.

Werden Sie sichtbar. Informationen, die früher vielleicht telefonisch einholbar waren, vielleicht nur vor Ort am Sitz eines Unternehmens zu bekommen waren, sind heute meist einfach mit Hilfe von Google oder anderen Suchdiensten im Web zu finden. Wenn Sie vor der Entscheidung für ein neues KFZ stehen, sehen Sie sich nicht auch im Web um? Gerade beim Auto werden die meisten von uns dann nicht im Web kaufen, aber womöglich gehen Sie zu dem Händler, über den Sie genau die Informationen im Web gefunden haben, die Sie jetzt zu ihm ins Geschäft führen.

Seien Sie leichter zu beschreiben. Natürlich können Sie Ihren Geschäftskontakten oder Kunden über Ihr Unternehmen, Leistungsspektrum oder Ihre Produktepalette erzählen. Sie können auch Bilder zeigen, in Foldern, in Prospekten. Aber Sie können auch auf Ihre Website hinweisen, wo Sie alle wesentlichen Informationen aufbereitet und kundenfreundlich zeigen. Bestmöglich dargeboten und aufbereitet.

Werden Sie einfach zu finden. Damit meine ich nicht nur, dass Sie mit einer eigenen Präsenz im Web zu finden sind, sondern auch, dass der Weg zu Ihnen leichter zu finden ist. Mit Google-Maps oder anderen Routenplanern im Web.

Bieten Sie mehr an Informationen. Mehrwert, ein Schlagwort? Oder tatsächlich mehr Wert? Mit Ihrem Auftritt im Web haben Sie die Chance all das, was Sie bei einem kurzen persönlichen Kontakt nicht vermitteln können, doch zu sagen. Geben Sie Ihren potenziellen Kunden mehr über Ihr Unternehmen bekannt, als in einem kurzen Gespräch möglich ist. Zeigen Sie sich wie Sie sind. Bei Ihrem Auftritt im Web, haben Sie die Zeit dazu.

Auf einen Punkt gebracht, entgeht Ihnen, wenn Sie einen Bogen um das Web machen, Ihre Chance dieses Medium für sich zu nutzen.

Also: Gehen Sie ins Web.