Google-Fonts und die DSGVO

Aktuell finden Sie- wenn Sie danach suchen – einiges an Informationen zu einer sinngemäß als Abmahnwelle zu bezeichnenden Vorgangsweise eines Rechtsanwalts – im Auftrag einer Mandantin – wegen der Verwendung von Google-Fonts in einer nicht der DSGVO entsprechenden Weise.

Nach meinem Verständnis handelt es sich nicht um Abmahnungen sondern korrekterweise um die Androhung einer Unterlassungsklage (hinsichtlich der Verwendung von Google-Fonts in der nicht DSGVO-konformen Einbindung auf Websites) sowie einem Auskunftsbegehren zu den verarbeiteten Daten. In Verbindung dazu wird gegen eine relativ geringe Summe angeboten, keine Unterlassungsklage einzubringen sowie das Auskunftsbegehren zurückzuziehen.

Mittlerweile wurden gegen diese Vorgangsweise bzw gegen den agierenden Rechtsanwalt offenbar einige Klagen einbracht, angeblich prüft die Rechtsanwaltskammer sinngemäß ein Disziplinarverfahren und auch die Datenschutzbehörde ist dabei abzukären, ob die Einbindung von Google-Fonts mittels sog. API tatsächlich nicht DSGVO-konform ist. Ebenso stellt die Wirtschaftskammer eine Vielzahl an Informationen zu dieser Angelegenheit im Web zur Verfügung.

Ob Betroffene nun die Vergleichszahlung vornehmen (sofern die erhobenene Anschuldigungen im Bezug auf die nicht DSGVO-konforme Einbindung von Google-Fonts auf den jeweilen Websites den Tatsachen entsprechen) oder nicht – mit der Inkaufnahme einer angedrohten allfälligen Klagseinbringung – bleibt offenbar und logischerweise jedem Einzelnen selbst überlassen (mit allen Risken die eben bestehen).

Mittlerweile beschäftigt sich angeblich auch die österreichische Datenschutzbehörde mit dem Fall und auch mit der Abklärung – meines Erachtens höchst hinterfragenswürdig warum erst jetzt – ob denn die Einbindung von Google-Fonts auf Webseiten tatsächlich gegen die Bestimmungen der DSGVO verstößt.

Eines ist aus meiner Sicht erwähnenswert: Es muss ein Narr sein, der annimmt, das seine eigene IP-Adresse beim sog. Surfen im Web, also beim Besuch von Webseiten, nicht weitergegeben würde. Ohne Weitergabe der IP-Adresse des eine Website aufrufenden Benutzers respektive Rechners könnte eine Kommunikation zwischen den Rechnern (Server auf dem die Website liegt und Client der die Website aufruft) nicht stattfinden. Sinngemäß wäre das im „realen“ Leben so, als würde man erwarten, dass zum Beispiel Briefe ohne Adressdaten zugestellt oder an den Absender – dessen Adresse auch nicht vermerkt ist – retourniert würden. Närrisch eben.

Fakt ist, dass die Betroffenen auf jeden Fall die Richtigkeit des Vorwurfes prüfen sollten und ggf. Maßnahmen zu einer der DSGVO entsprechenden Umsetzung initiieren bzw. vornehmen sollten.

Kurz als Nachtrag gesagt betrifft die grundsätzliche Problematik nicht nur die Verwendung von Google-Fonts, sondern wohl auch die von anderen Produkten (Google-Maps, Google-Analytics natürlich ebenso, WordPress-Emojis, WordPress-Gravataren, eingebettete Facebook-Inhalte auf den Websites, eingebettete YouTube-Inhalte auf den Websites u.a.m.).

Dieser Post stellt keine rechtliche Beratung dar, erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, ist keine Empfehlung und gibt letztlich meine persönliche Sicht der Dinge wieder.

Shit happens, salopp formuliert.

Unternehmen im Web

Können, sollen oder müssen Sie Ihr Unternehmen im Web zeigen?

Die Antwort auf diese Frage ist natürlich einfach: sie lautet ja.

Was entgeht Ihnen, wenn Sie Ihr Unternehmen aus dem Web heraushalten?

Erstmal gelingt Ihnen das nicht, sie werden es nicht schaffen. Selbst wenn nicht Sie Ihr Unternehmen im Web darstellen, macht genau das jemand anderer. Natürlich nicht in Form einer Website, sondern bloß als kleinen Eintrag in einer Liste, auf einem Portal oder wie und wo auch immer. Das heißt, wenn Sie als Unternehmer tätig sind, dann sind Sie über kurz oder lang auch etwas im Web zu finden. Und wenn Sie schon zu finden sind, dann sollten Sie darüber bestimmen, was über Sie und Ihr Unternehmen im Web steht. Stellen Sie sich also selbst ins Web und überlassen Sie das niemand anderen.

Präsentieren Sie Ihr Angebot. Zeigen Sie was Sie haben, sagen Sie, was Sie können. Sie verkaufen etwas, entweder Leistungen oder Produkte. Ihre Präsenz im Web ist eine zusätzliche Schiene, die Sie für sich nutzen können. Um zu informieren, um zu werben, um zu verkaufen.

Werden Sie sichtbar. Informationen, die früher vielleicht telefonisch einholbar waren, vielleicht nur vor Ort am Sitz eines Unternehmens zu bekommen waren, sind heute meist einfach mit Hilfe von Google oder anderen Suchdiensten im Web zu finden. Wenn Sie vor der Entscheidung für ein neues KFZ stehen, sehen Sie sich nicht auch im Web um? Gerade beim Auto werden die meisten von uns dann nicht im Web kaufen, aber womöglich gehen Sie zu dem Händler, über den Sie genau die Informationen im Web gefunden haben, die Sie jetzt zu ihm ins Geschäft führen.

Seien Sie leichter zu beschreiben. Natürlich können Sie Ihren Geschäftskontakten oder Kunden über Ihr Unternehmen, Leistungsspektrum oder Ihre Produktepalette erzählen. Sie können auch Bilder zeigen, in Foldern, in Prospekten. Aber Sie können auch auf Ihre Website hinweisen, wo Sie alle wesentlichen Informationen aufbereitet und kundenfreundlich zeigen. Bestmöglich dargeboten und aufbereitet.

Werden Sie einfach zu finden. Damit meine ich nicht nur, dass Sie mit einer eigenen Präsenz im Web zu finden sind, sondern auch, dass der Weg zu Ihnen leichter zu finden ist. Mit Google-Maps oder anderen Routenplanern im Web.

Bieten Sie mehr an Informationen. Mehrwert, ein Schlagwort? Oder tatsächlich mehr Wert? Mit Ihrem Auftritt im Web haben Sie die Chance all das, was Sie bei einem kurzen persönlichen Kontakt nicht vermitteln können, doch zu sagen. Geben Sie Ihren potenziellen Kunden mehr über Ihr Unternehmen bekannt, als in einem kurzen Gespräch möglich ist. Zeigen Sie sich wie Sie sind. Bei Ihrem Auftritt im Web, haben Sie die Zeit dazu.

Auf einen Punkt gebracht, entgeht Ihnen, wenn Sie einen Bogen um das Web machen, Ihre Chance dieses Medium für sich zu nutzen.

Also: Gehen Sie ins Web.