Kundenbeziehungen

In quasi eigener Sache ein paar Worte zu Kundenbeziehungen. Es gibt gute, es gibt weniger gute. Weniger gute allerdings gibt es nicht lange.

Im Laufe der Zeit sind mir persönlich einige Dinge klar geworden: Wenn etwas kompliziert beginnt, dann wird es kompliziert, von Anfang bis zum Ende. Es ist definitiv besser, für mich, von Projekten und Kunden, die schön geredet komplex, direkt gesagt kompliziert sind, die Finger zu lassen. De facto ist damit nichts als Ärger verbunden. Der geringste Ärger ist ein erhöhter Aufwand, der entweder in Mehrkosten resultiert oder in unbezahltem Mehraufwand. Je „komplexer“ eine Sache, desto sinnvoller ist es den Leistungsumfang präzise zu definieren. Keinen Raum für Auslegungen, keine Möglichkeit für angebliche Missverständnisse oder Ungenauigkeiten. Alleine die Definition dazu bedingt schon einen erhöhten Aufwand. Zahlt der Kunde den Preis dafür? Oder geht das zu meinen Lasten?

Fazit: Finger weg von „kompliziert“.

Eine weitere Sache, die mir im Lauf der Zeit bewusst wurde: Ein Kunde, bei dem ich die Zahlung einmahnen muss, ist nicht mehr mein Kunde. Es ist völlig unerheblich, was die Ursache für eine „vergessene, übersehene“ de facto nicht geleistete Zahlung ist. Wenn ich die Leistung erbracht habe, die zu erbringen vereinbart war, dann erwarte ich die Bezahlung. Gibt es berechtigte Reklamationen von Seiten des Kunden, dann finden wir eine Lösung. Wird das Ergebnis aber abgenommen, gut geheißen, womöglich noch gelobt, dann gibt es keinen Grund die erbrachte Leistung nicht zu bezahlen.

Vor einiger Zeit bin ich übergegangen den Passus „zahlbar sofort, ohne Abzug“ in meine Honorarnoten aufzunehmen. Nicht aus Misstrauen, nicht aus Bosheit, nicht aus Geldgier, einfach aus Erlebtem. Es ist kaum zu glauben, was an „sofort“ nicht zu verstehen ist. Und doch ist es so, dass manche Kunden meinen erst irgendwann bezahlen zu können. Warum entzieht sich meiner Kenntnis, bei mir bewirkt es aber: die Kundenbeziehung endet damit.

Mag sein, dass man als Kunde dies anders sieht, aber: My house, my rules.

 

Update von PHP-Versionen am Server

Am Server beim Provider Ihrer Website laufen verschiedene Programme/Systeme, die für eine funktionierende Website sorgen. Eine dieser Komponenten ist PHP (das ist eine serverseitige Skriptsprache, konkret ein sogenannter Hypertext-Preprozessor). Sinn und Zweck oder das wichtigste Einsatzgebiet ist die Erstellung dynamischer Webinhalte.

Wie so vieles im Umfeld EDV, Computer oder Web unterliegt auch PHP einer laufenden Weiterentwicklung, deswegen gibt es Updates. Im Prinzip sind unterschiedliche Versionen von PHP im Web im Einsatz. Wird eine Version „zu alt“, wird die Weiterentwicklung, Betreuung, Pflege dieser Version eingestellt. Das bedingt eine mehr oder weniger zwangsweise Umstellung von einer „veralteten“ PHP-Version auf eine neuere, aktuelle.

In der Regel können Sie im Kundencenter, Verwaltungsbereich oder wie immer es auch bei Ihrem Provider genannt wird diesen Umstieg auf die neue PHP-Version vornehmen. Eines aber müssen Sie dabei beachten: Sie müssen sicherstellen, dass Ihre Website nach einem Umstieg auf eine neue PHP-Version korrekt funktioniert. Und sinnvollerweise müssen Sie das tun, bevor Sie auf eine andere PHP-Version umsteigen. Normalerweise findet sich dazu auch ein Hinweis oder eine Warnung in dem Bereich wo Sie diese Umstellung vornehmen können.

Wenn nach einem Umstieg auf eine neue PHP-Version Ihre Website nicht mehr funktionsfähig ist, also entweder eine Menge mehr oder weniger – eher mehr – kryptischer Fehlermeldung angezeigt werden oder vielleicht Ihre Website nicht wie „normal“ angezeigt wird, dann müssen Sie das Problem abklären und bereinigen. Oder eben abklären und bereinigen lassen.

Im günstigsten Fall können Sie auf die alte, zuvor verwendete, PHP-Version „zurücksteigen“ und alles funktioniert wie zuvor. Wenn diese PHP-Version allerdings am Server des Providers für Ihren Webspace nicht mehr verfügbar bzw. auswählbar ist, dann können Sie das eben nicht selbst machen.

Es gibt verschiedene Ansätze das Problem zu beseitigen. Das Ziel ist letztlich Ihre Website wieder zum Laufen zu bekommen. Entweder nach der Suche des Problems und der Beseitigung dessen oder nach einem erneuten Aufsetzen der Website (auf Basis eines vorhandenen Back-Up und Aktualisierung der einzelnen Komponenten, die für das Nicht-Funktionieren der Website mit der neuen PHP-Version verantwortlich sind). Oder eben anders.

Wie aufwändig es ist, Ihre Website wieder ans Netz zu bekommen  – und zwar so, dass Sie wieder funktioniert – hängt von den nötigen Arbeitsschritten ab. Und einer vorhandenen, möglichst aktuellen Sicherungskopie.

So wie im EDV-Bereich früher eine Aussage nach Murphy’s Gesetz besagte „was schief gehen kann, geht auch schief“, so kann es sich im schlimmsten Fall verhalten. Unerlässlich sind Aktualisierungen, ein Zusammenspiel der Komponenten und entsprechende Tests bevor die Website wieder in den Produktionsbetrieb geht.

Ein Rat: Erstellen Sie Back-Ups Ihrer Website, prüfen Sie welche Auswirkungen Änderungen an den Rahmen-/Laufbedingungen auf Ihre Website haben bevor Sie etwas ändern. Klingt einfach, ist es aber nicht.

Kleine Ursache, große Wirkung.

Vielleicht auch: shit happens.

 

 

Hausverbot

Jetzt ist mir jemand sinngemäß zuvorgekommen. Ein Kärntner Hotelier, der im Rahmen einer Abmahnwelle mit Klagsandrohung wegen der Verwendung von Google-Fonts auf seiner Website ohne zuvor das Einverständnis seiner Besucher einzuholen zur Zahlung von Schadenersatz aufgefordert wurde, hat gerichtlich ein Hausverbot für weitere Besuche seiner Website durch die Mandantin dieses niederösterreichischen „Datenschutzanwalts“ erwirkt. Rechtskräftig scheint das noch nicht zu sein, aber: Wozu braucht er ein Gerichtsurteil?

Die Frage, die ich mir persönlich vor längerer Zeit in den Sinn kam, war: Kann ich als Betreiber/Inhaber einer Website allfälligen Besuchern die Erlaubnis, also mein Einverständnis, zum Besuch meiner Website entziehen, wenn der Besucher etwas anderes auf meiner Website sucht, als die Informationen, die ich eben willentlich auf meiner Website biete?

Bleiben wir bei einem Beispiel: Ich biete auf meiner Website Informationen zu meinen Dienstleistungen. Es besucht ein Dritter meine Website und versucht herauszufinden, egal, ob mit technischen Mitteln oder durch Sichtung des Quellcodes, ob ich möglicherweise gegen Bestimmungen der DSGVO verstoße.

Kann ich von vornherein auf meiner Website darauf hinweisen, dass der Besuch meiner Website nur zu dem Zweck erlaubt ist, die von mir bewusst zur Verfügung gestellten Informationen zu meinem Unternehmen einzusehen?

Vermutlich kann ich das natürlich, die Frage ist aber, ob dies gegebenenfalls rechtlich „halten“ würde, in dem Fall, dass ein Dritter die Website auf vermeintliche Verstöße gegen Bestimmiungen des Datenschutzes durchforstet, also er die Website nicht besucht um Informationen über mein Unternehmen zu erhalten.

Meines Erachtens ist das eine Fragestellung, deren Abklärung grundsätzlich interessant wäre, wenn dadurch solchen „Abmahnwellen“ ein sinnbildlicher Riegel vorgeschoben werden könnte.

Im realen Leben würde im Sinne einer Hausordnung eine derartige Regelung, wie beispielsweise der Parkplatz eines Supermarktes nur während der Geschäftszeit und nur zum Parken während eines Einkaufes benutzt werden darf, wohl Bestand haben. Ob dies sinngemäß auch für den Besuch und dem Zweck des Besuchs einer Website anwendbar und vor allem durchsetzbar wäre, wäre wohl ein Thema mit dem sich spezialisierte Rechtsanwälte, die Datenschutzbehörde, die Wirtschaftskammer, die Gerichte und wer auch immer betroffen ist beschäftigen müssten.

In diesem Sinne: Viel Spass damit 😉

Übrigens ein meiner Meinung nach wirklich guter Artikel um die Abmahnwelle in Österreich zu Google-Fonts: eWerkstatt.com.

Website – Pflege, Wartung, Relaunch

Wenn ich davon ausgehe, dass Sie als Unternehmer nicht nur ein Unternehmen sondern auch eine Website betreiben, kann ich dann auch davon ausgehen, dass Sie sich um Ihre Website kümmern?

Natürlich kann ich das. Allerdings werde ich damit nicht immer richtig liegen.

Eigenartigerweise ist es tatsächlich so, dass Unternehmer zwar für Ihr Unternehmen Sorge tragen, Ihr Aushängeschild im Web – oder meinetwegen im Internet – aber mit einer gewissen Sorglosigkeit vernachlässigen. Warum ist das so?

Das ist mitunter so, weil die Website für das Unternehmen zwar vorhanden ist, aber mehr eben auch nicht. Es gibt viele Unternehmer (klein bis mittel), die eigener Meinung nach keine Website brauchen. Und wenn sie doch eine haben, dann war schon der Weg dorthin mitunter schon steinig und schwer, also tatsächlich zu aufwändig und zu teuer. Und natürlich haben sie Recht. Denn jetzt liegt oder steht die ungeliebte, weil ungewollte, Website im Web. Und weil sie eben ungewollt war, liegt sie da so herum. Ungepflegt, unbetreut, (fast) unnütz.

Wenn für Sie als Unternehmer der erste Eindruck, den Ihr potenzieller Kunde im Web von Ihnen bekommt nicht wichtig ist, dann brauchen Sie tatsächlich keine Website für Ihr Unternehmen und können Aufwand und Kosten dafür sparen.

Allerdings überlassen Sie es dann oftmals jemand anderem, also irgendwelchen Portalen, Plattformen und Diensten, Daten über Ihr Unternehmen im Web darzustellen. Dann ist Ihr Unternehmen beispielsweise in irgendwelchen (Online-)Telefonbüchern oder Firmen-Verzeichnissen im Web zu finden. Wer immer dann im Web nach Informationen zu Ihrem Unternehmen sucht, der findet dann Infos, die nicht Sie sondern Dritte zu Ihrem Unternehmen ins Web gestellt haben. Und Sie können dann, wenn Sie die „Hoheit“ über Ihre Daten auf diesen Plattformen haben wollen, für diesen Eintrag oder Änderungen dazu bezahlen. Wenn Sie möchten.

Wollen Sie Ihr Unternehmen im Web anderen überlassen?

Wenn nicht, dann sollten Sie selbst Ihre Website für Ihr Unternehmen darstellen.

Wollen Sie mehr dazu wissen oder überhaupt Informationen dazu haben?

Let’s talk together.

Google-Fonts und die DSGVO

Aktuell finden Sie- wenn Sie danach suchen – einiges an Informationen zu einer sinngemäß als Abmahnwelle zu bezeichnenden Vorgangsweise eines Rechtsanwalts – im Auftrag einer Mandantin – wegen der Verwendung von Google-Fonts in einer nicht der DSGVO entsprechenden Weise.

Nach meinem Verständnis handelt es sich nicht um Abmahnungen sondern korrekterweise um die Androhung einer Unterlassungsklage (hinsichtlich der Verwendung von Google-Fonts in der nicht DSGVO-konformen Einbindung auf Websites) sowie einem Auskunftsbegehren zu den verarbeiteten Daten. In Verbindung dazu wird gegen eine relativ geringe Summe angeboten, keine Unterlassungsklage einzubringen sowie das Auskunftsbegehren zurückzuziehen.

Mittlerweile wurden gegen diese Vorgangsweise bzw gegen den agierenden Rechtsanwalt offenbar einige Klagen einbracht, angeblich prüft die Rechtsanwaltskammer sinngemäß ein Disziplinarverfahren und auch die Datenschutzbehörde ist dabei abzukären, ob die Einbindung von Google-Fonts mittels sog. API tatsächlich nicht DSGVO-konform ist. Ebenso stellt die Wirtschaftskammer eine Vielzahl an Informationen zu dieser Angelegenheit im Web zur Verfügung.

Ob Betroffene nun die Vergleichszahlung vornehmen (sofern die erhobenene Anschuldigungen im Bezug auf die nicht DSGVO-konforme Einbindung von Google-Fonts auf den jeweilen Websites den Tatsachen entsprechen) oder nicht – mit der Inkaufnahme einer angedrohten allfälligen Klagseinbringung – bleibt offenbar und logischerweise jedem Einzelnen selbst überlassen (mit allen Risken die eben bestehen).

Mittlerweile beschäftigt sich angeblich auch die österreichische Datenschutzbehörde mit dem Fall und auch mit der Abklärung – meines Erachtens höchst hinterfragenswürdig warum erst jetzt – ob denn die Einbindung von Google-Fonts auf Webseiten tatsächlich gegen die Bestimmungen der DSGVO verstößt.

Eines ist aus meiner Sicht erwähnenswert: Es muss ein Narr sein, der annimmt, das seine eigene IP-Adresse beim sog. Surfen im Web, also beim Besuch von Webseiten, nicht weitergegeben würde. Ohne Weitergabe der IP-Adresse des eine Website aufrufenden Benutzers respektive Rechners könnte eine Kommunikation zwischen den Rechnern (Server auf dem die Website liegt und Client der die Website aufruft) nicht stattfinden. Sinngemäß wäre das im „realen“ Leben so, als würde man erwarten, dass zum Beispiel Briefe ohne Adressdaten zugestellt oder an den Absender – dessen Adresse auch nicht vermerkt ist – retourniert würden. Närrisch eben.

Fakt ist, dass die Betroffenen auf jeden Fall die Richtigkeit des Vorwurfes prüfen sollten und ggf. Maßnahmen zu einer der DSGVO entsprechenden Umsetzung initiieren bzw. vornehmen sollten.

Kurz als Nachtrag gesagt betrifft die grundsätzliche Problematik nicht nur die Verwendung von Google-Fonts, sondern wohl auch die von anderen Produkten (Google-Maps, Google-Analytics natürlich ebenso, WordPress-Emojis, WordPress-Gravataren, eingebettete Facebook-Inhalte auf den Websites, eingebettete YouTube-Inhalte auf den Websites u.a.m.).

Dieser Post stellt keine rechtliche Beratung dar, erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, ist keine Empfehlung und gibt letztlich meine persönliche Sicht der Dinge wieder.

Shit happens, salopp formuliert.

Anruf-Spoofing

Oder auch Call-ID-Spoofing genannt steht für eine Technik, bei der der Anrufer seine wahre Identität, seine Rufnummer also, verschleiert. Meist wird dem Betroffenen vorgegaukelt, dass der Anruf z.B. aus dem Inland kommt um sinngemäß mehr Vertrauen vorab zu erzeugen und vor allem um den Angerufenen zum Annehmen des Gespräches zu bewegen.

Worum es im Telefonat geht ist im Prinzip völlig egal. Entweder möchte der Anrufer – vertrauliche – Daten erhalten oder ein Produkt oder eine Leisung verkaufen. Eben so kann er sich Zugang – wie auch immer – auf den PC oder auf das Smartphone des Angerufenen verschaffen wollen. Oder er möchte Kontodaten erhalten, den Angerufenen zu einer Zahlung bewegen usw.

Ich selbst habe in der letzten Zeit eine Handvoll Anrufe von angeblichen Microsoft-Mitarbeitern erhalten, die mich darauf aufmerksam machen wollten, dass mein PC von einem Virus befallen wurde und die dazu eine Lösung anbieten wollten.

Grundsätzlich: Niemand von Microsoft wird Sie unaufgefordert anrufen, ziemlich egal aus welchem Grund.

Meine Anrufer sprechen ein furchtbares Englisch, konkret ein Englisch mit einem grauenhaften Akzent (osteuropäisch oder asiatisch vermeintlich). Was sie wollen ist kaum verständlich, nicht bloß wegen dieses Englisch sondern auch wegen der – vermutlich eingespielten – Hintergrundkulisse, die ein Heer an anderen angeblichen, ebenso telefonierenden, Microsoft-Mitarbeitern vorgaukeln soll. Halbwegs verständlich ist bloß irgendein Name des Anrufers, ein gemurmeltes Microsoft und Worte wie Virus, Angriff oder ähnliches.

Seit ich beim bisher letzten Telefonat damit gedroht habe, alles zu unternehmen um den Anrufer auszuforschen und Anzeige zu erstatten, ist es aus mit diesen Anrufen. Dafür erhalte ich via SMS Nachrichten, die einen Link zu einer angeblichen Sprachnachricht enthalten. Was ist da zu tun? Anrufernummer blocken, Nachricht löschen.

In solchen Fällen ist das sprichwörtliche Vertrauen nicht gut und Kontrolle im Nachhinein ist zu spät. Unterbrechen Sie ein derartiges Gespräch, legen Sie auf, klicken Sie auf keine suspekten Links.

Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste.

WordPress – Update

Änderungen ab WP 5.5

WordPress hat ab der Version 5.5 mehr oder weniger stillschweigend einiges an Neuerungen eingeführt. An sich gut oder zumindest nicht schlecht, wenn da nicht möglicherweise dies oder das an Problemen auftreten würden.

Was ist der Grund, wenn plötzlich nach einem Update von WordPress die Website nicht mehr so funktioniert wie sie soll respektive nicht mehr so aussieht, wie sie vor dem Update auf WP 5.5.x ausgesehen hat?

Und vor allem: was tun?

Eine Funktion kommt dazu, eine fällt weg

Lazy loading – neue Funktion

Die Funktion lazy loading wurde neu im Core, also im Kern, von WordPress eingebunden. Lazy loading sorgt dafür, dass Grafiken erst dann (nach)geladen werden, wenn der Focus im Browser zur betreffenden Grafik geht, d.h. wenn im Webbrowser dorthin gescrollt wird.

Der Grund dafür ist, dass Bilder erst dann geladen werden sollen bzw. müssen, wenn sie auch tatsächlich angezeigt werden sollen. Warum? Wegen der Datenübertragungsmenge bzw. Geschwindigkeit des Seitenaufbaus bis zur Anzeige im Browser.

Schlecht ist natürlich, wenn auf Ihrer Website die Bilder, die (nach)geladen werden sollten, nicht nachgeladen und damit auch nicht angezeigt werden.

Was tun?

Sie können versuchen die Funktion lazy loading zu deaktivieren. Entweder durch ein geeignetes PlugIn oder – wenn das keine Abhilfe bringt – durch eine Änderung im Quellcode (in der config.php im aktiven Theme).

Jquery migrate helper – entfallene Funktion

Die Funktion jquery migrate helper ist aus dem Core von WordPress weggefallen. Und fehlt mitunter. Vor allem dann, wenn irgendeine der Komponenten, die auf Ihrer Website laufen, alten/ungültigen Code beinhalten. Diesen mangelhaften Code hat die Funktion bisher in Echtzeit „migriert“ so dass quasi ausführbarer Code daraus entstanden ist. Und auch ausgeführt wurde. Jetzt nicht mehr.

Was tun?

Sie können versuchen die Funktion über ein PlugIns weiterhin zu verwenden (z.B. enable jquery migrate helper).

Die optimale Lösung wäre natürlich sicherzustellen, dass alle verwendeten Komponenten Ihrer WordPress-Installation sauber, d.h. korrekt und aktuell, codiert sind. Das gilt für sämtliche PlugIns, die Sie verwenden und vor allem für Ihr Theme. Wenn Sie ein kostenloses Theme auf Ihrer Website verwenden ist dies ggf. schwieriger zu bewerkstelligen, als wenn sie ein professionelles, gekauftes Theme im Einsatz haben.

WordPress sicher updaten

Viel Glück auf jeden Fall – und vor allem: Bevor Sie Komponenten am System Ihrer Website unter WordPress verändern – sichern sie alles! Sämtliche relevaten Dateien vom Server und auch die dazugehörige Datenbank.

That’s it.

Webshop gegen Coronavirus

Geschäft ohne Webshop

Viele Unternehmen waren durch die Maßnahmen der Bundesregierung zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Viruses zur Schließung ihrer Ladenlokale gezwungen.

Damit einher gegangen sind natürlich Umsatz- und Gewinneinbußen. Abhängig davon, wie gut Ihr Unternehmen landläufig gesagt da steht. Oder stand. Einige Unternehmer werden wohl durch die vorübergehende Schließung Ihrer Geschäftslokale finanziell zu Grunde gegangen sein. Kein Umsatz, kein Gewinn, zu wenig Rücklagen, keine Alternativen.

Webshop als Alternative

Abhängig von Ihrem Geschäftsfeld kann ein Webshop Ihr zusätzliches Geschäftslokal im Web sein. Beim erzwungenen Schließen Ihres Geschäftslokals im sogenannten Real Life kann Ihr Webshop Ihnen als zweites bzw. kurzfristiges ersatzweises Standbein dienen.

Ob Sie Ihre Produkte in einem Webshop, also online, verkaufen können, hängt von Ihrer Produktpalette, von Ihrer Zielgruppe, von Ihrem Webshop und von Ihnen ab.

Macht ein Shop Sinn?

Es mag für Sie und Ihre Produkte Sinn machen, wenn Sie nur einen Teil davon in einem Online-Shop präsentieren. Ihre Geschäftsstrategie für einen Webshop hängt von einigen Faktoren ab.

Eines ist klar: Natürlich können Sie – durch Maßnahmen im Rahmen der Bekämpfung des Corona-Viruses – einen zusätzlichen Webshop quasi aus dem Boden stampfen. Sinnvoller ist auf jeden Fall – auch wenn es so simpel klingt – rechtzeitig vozusorgen, damit man’s hat, wenn man’s braucht.

Wenn Sie mit mir über Ihre Möglichkeiten mit einem Webshop reden möchten – reden wir einfach.

Keep it simple. And stupid. 🙂

Stellen Sie Ihre Website auf HTTPS um

Mehr Sicherheit für Ihre Website?

Was früher für Webshops nahezu verpflichtend war (und ist), gilt heute auch für nomale Webseiten: eine sichere Verbindung mittels HTTPS (hyper text transfer protocol secure).

Die Daten einer Website werden über ein sogenanntes Protokoll (HTTP, hyper text transfer protocol) übertragen. Da die Daten dabei unverschlüsselt übertragen werden, könnten sie unterwegs von dazu Unbefugten mitgelesen oder abgeändert werden. Damit dies nicht geschehen kann, können die Daten über HTTPS (hyper text transfer protocol secure) auch verschlüsselt übertragen werden .

Wozu dient ein SSL-Zertifikat?

Um Ihre Website verschlüsselt zu den Rechnern der Besucher Ihrer Website zu übertragen benötigen Sie ein SSL-Zertifikat (SSL, secure sockets layer). Mit Hilfe von diesem Zertifikat wird ein geheimer Schlüssel zwischen den beiden Rechnern vereinbart, mit dem die zu übertragenden Daten verschlüsselt werden. Würden die Daten am Weg der Übertragung nun trotzdem mitgelesen, so wären sie für den unberechtigten Dritten unbrauchbar, da er sie nicht entschlüsseln könnte.

Was ist schlecht für Sie an einer unsicheren Verbindung?

Google hat angekündigt, eine nicht vorhandene Verschlüssung im Ranking einer Website zu berücksichtigen. Das Ranking einer Website betrifft die Position Ihrer Website in der Reihenfolge der Suchergebnisse. Das heißt, dass Google eine unverschlüsselte Website schlechter bewerten wird, als eine gleichartige verschlüsselte Website.

Google forciert dadurch den Einsatz von HTTPS generell, der Grund dafür ist, dass Google das Web sicherer (mit)gestalten will.

Weiters markieren der Browser Google Chrome und auch diverse andere Webbrowser mittlerweile eine Website, die unverschlüsselt übertragen wird, als „unsichere Verbindung“.

Screenshot Website Webisten ohne HTTPSWenn der Besucher Ihrer Website auf das i-Symbol im Webbrowser klickt, wird er informiert, dass die Verbindung zu Ihrer Website unsicher ist. Der Grund dafür ist, dass keine Verschlüsselung via HTTPS vorgenommen wurde.
Screenshot Website Webisten mit HTTPS trotzdem unsicherAuch hier wird die Verbindung als unsicher markiert. Zwar verwendet die Website nun HTTPS – das erkennen Sie am Schloss-Symbol neben der Adressleiste im Browser – jedoch ruft die Website offenbar Grafiken oder andere Elemente über HTTP anstatt über HTTPS auf. Damit die Verbindung als sicher gekennzeichnet wird, muss einiges durch Ihren Website-Betreuer angepasst werden.
Screenshot Website Webisten mit HTTPS
Hier passt dann alles. Die Verbindung wird als sichere Verbindung angezeigt. Damit können die Daten der Website bei der Übertragung zum Besucher der Seite nicht einfach ausgespäht werden.
Ein Besucher Ihrer Website ist immer auch ein potenzieller Kunde. Sieht dieser nun, dass die Verbindung zu Ihrer Website als „unsicher“ gekennzeichnet ist, kann er im schlimmsten Fall den Besuch auf Ihrer Website abbrechen und womöglich nicht mehr wiederkehren. Im noch schlimmeren Fall erzählt er Dritten, dass Ihre Website unsicher ist.

Warum Sie also auf HTTPS umsteigen sollten?

Sie sollten auf Ihrer Website ein SSL-Zertifikat einsetzen, damit die Daten Ihrer Website künftig verschlüsselt übertragen werden.

Damit schlagen Sie einige Fliegen mit einer Klappe:

  • Ihre Kunden sehen, dass Sie eine sichere Verbindung für die Besucher Ihrer Website bereitstellen,
  • Sie steigern damit das Vertrauen Ihrer Kunden in Ihre Website und letztlich auch in Sie,
  • Google bewertet Ihre verschlüsselte Website im Ranking besser eine vergleichbare unverschlüsselte Website.

Meine Empfehlung an meine Kunden ist: Gehen Sie auf Nummer sicher.

Fragen dazu? Einen Beratungstermin? Gerne unter 0664 / 2183987 oder bureau@webisten.at.

Responsive Webdesign

Responsive Webdesign – ein Paradigma?

Wenn Sie so wollen, ja. Und mehr zum Begriff Paradigma finden sie hier.

Responsive Webdesign dreht sich um die Gestaltung und Technik bei der Erstellung von Websites bzw. Webseiten, damit diese auf den verschiedenen Ausgabegeräten (Smartphones, Tablets u.a.) möglichst optimal dargestellt werden.

Im Lauf der Jahrzehnte wurde die Technik rund um den Personal Computer permanent weiter verbessert. Schlagworte wie Leistungsfähigkeit, Schnelligkeit und Speicherplatz sind mehr als nur Schlagworte. Parallel zur Technik der PC’s, egal ob Desktop oder Notebook, wurden auch die Bildschirme entwickelt.

Bevor sich das graphical user interface (kurz GUI) verbreiten konnte – was mit der Generation von 16-Bit-Rechnern zusammenhängt und auch mit dem Betriebssystem Windows- mussten Bildschirme mehr oder weniger nur Textzeilen auszugeben. Nicht alles war gut in der guten, alten Zeit.

Vielleicht haben Sie mit Bildschirmauflösungen von  640×480 Pixel gearbeitet? Heute werden Sie am Desktoparbeitsplatz eher eine Auflösung ab 1024×768 Pixel bis zu 1920×1200 Pixel oder noch mehr antreffen.

Aber auch das Format der Bildschirme (PC, Notebook) wurde verändert. Gängig sind heute noch das Format 4:3 und modernere Breitbild-Formate wie 16:9. Am Smartphonebereich finden sich Formate wie 9:16 oder 3:5 sowie eine Vielzahl andere.

Dazu kommt noch die Veränderung bei den Abmessungen der Bildschirme. Hatte früher ein Standard-Bildschirm am Desktop-Arbeitsplatz im Büro ein Diagonale von 14 Zoll, eine Auflösung von 640×480 Pixel und ein Format von 4:3, so sind heute Auflösungen von  1920×1080 Pixel auf einem 5-Zoll-Display (Smartphone) nichts besonderes.

Genau diese Faktoren – Auflösung, Format und Abmessungen – fließen bei responsive Webdesign in die Gestaltung Ihrer Website ein.

Was bedeutet das für die Darstellung Ihres Unternehmens im Web?

Sehen Sie sich Ihre Website, wenn Sie Ihr Unternehmen bereits im Web platziert haben, einfach auf Ihrem PC, also auf Ihrem Bildschirm dazu, an.

Und dann zum Vergleich dazu auf einem anderen Gerät oder – noch besser – auf mehreren anderen Geräten. Nehmen Sie, was immer Sie bekommen können: unterschiedliche Smartphones, Blackberries, Tablets, Notebooks. Entweder Ihr eigenes, das Ihrer Frau oder Kinder, das von Kollegen oder Mitarbeitern. Deren Einverständnis natürlich vorausgesetzt.

Und? Gefällt Ihnen was Sie sehen? Oder sehen Sie nichts? Oder nicht alles?

Wird Ihre Website so verkleinert dargestellt, dass kaum etwas lesbar erscheint, es sei denn Sie zoomen in die Anzeige hinein?

Müssen Sie horizontal scrollen?  Sehen Sie das Menü zur Navigation? Und funktionieren die Links? Wird Ihr Logo angezeigt? Ist Ihre Website benutzbar? Und sieht sie auch gut aus?

Wie sehen Ihre Kunden Ihr Unternehmen im Web? Aus verschiedenen Blickwinkeln, auf verschiedenen Ausgabegeräten?

Denken Sie, dass Ihre Website responsive Webdesign nötig hat?

Let’s talk about IT …